Job Rechtsanwalt (m/w/d) Arbeitsrecht
am Standort Hamburg-München Referenznummer: 4393
Aufgaben
- Beratung nationaler und internationaler Unternehmen in sämtlichen Fragen des Arbeitsrechts
- Begleitung komplexer arbeitsrechtlicher Mandate und Projekte
- Beratung von Körperschaften des öffentlichen Rechts
- Direkter Mandantenkontakt und eigenverantwortliche Mandatsarbeit
- Zusammenarbeit in einem spezialisierten Arbeitsrechtsteam
Anforderungen
- Volljurist
- Mindestens 8,0 Punkte im 1. Staatsexamen und mindestens 8,0 Punkte im 2. Staatsexamen
- Mehrjährige Berufserfahrung im Arbeitsrecht wünschenswert
- Sehr gute Englischkenntnisse
- Unternehmerisches Denken, Teamfähigkeit und sicheres Auftreten
Das Firmenprofil
Unser Mandant ist eine führende deutsche Wirtschaftskanzlei mit mehreren Standorten und einem Schwerpunkt auf Restrukturierung, Insolvenzrecht sowie transaktionsbezogener Beratung. Die Kanzlei berät Unternehmen, Investoren und öffentliche Einrichtungen in komplexen wirtschaftlichen Situationen. Mit interdisziplinären Teams bietet sie umfassende rechtliche Lösungen. Besonders stark ist die Positionierung im Mittelstand sowie bei Sondersituationen.
Was unser Mandant Ihnen bietet
- Direkte Einbindung in anspruchsvolle Mandate und früher Mandantenkontakt
- Exzellente Karriereperspektiven mit individueller Förderung (z. B. Fachanwalt, LL.M., Promotion)
- Umfangreiche Weiterbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten
- Flexible Arbeitsmodelle inklusive Mobile Office
- Attraktives Gesamtpaket mit Zusatzleistungen und moderner Arbeitsumgebung
Interesse geweckt?
Wenn Sie Interesse an der genannten Stelle haben, bitten wir Sie, den „JETZT BEWERBEN“ Button zu verwenden. Für Fragen und weitere Informationen steht Ihnen unser spezialisierter Berater Mahdi Ansari (M: +49 (0) 173 946 62 67 | E: [email protected]) gerne zur Verfügung.
* Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im nachfolgenden Text auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personen-/Positionsbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.








